Zusatzvereinbarung Schlüsselübergabeprotokoll Firmenschlüssel
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Zwischen
Frau Berta Blume
Musterweg 12, 89250 Senden,
–nachfolgend Firma genannt-,
und
Frau Brigitte Ritter
Bahnhofstraße 29, 89250 Senden
–nachfolgend Mitarbeiterin genannt–
wird in Ergänzung/Abänderung des Arbeitsvertrages vom ……… folgende Vereinbarung geschlossen:
1 § Berechtigung
- Mit Erhalt eines oder mehrerer Schlüssel ist der Arbeitnehmer berechtigt den Schlüssel im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Kollegen oder Dritte ohne Genehmigung ist untersagt und nur in Notfällen, um Schaden von der Firma abzuwenden, zulässig. Unzulässig ist es ebenfalls eine Kopie von einem Schlüssel herzustellen oder eine solche Kopie zu versuchen
2 § Informationspflicht bei Verlust, Sorgfaltspflichten,
Darstellung des Sachverhalts
- Der Mitarbeiter hat der Firma von allen Beschädigungen oder dem Verlust des / der erhaltenen Schlüssel unverzüglich schriftlich Meldung zu machen.
- Der Mitarbeiter ist verpflichtet den / die erhaltenen Schlüssel der Firma mit keinerlei Hinweisen auf die Firma oder gleichlautendende Adressbezeichnungen zu versehen.
- Der Mitarbeiter ist gegenüber der Firma zu einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung verpflichtet. Bei Verlusten des Schlüssels durch Diebstahl u. ä. ist die Polizei zur Anzeigenaufnahme hinzuzuziehen.
3 § Protokoll der Schlüsselübergabe
Der Mitarbeiter erhält die in der dieser Vereinbarung beigefügten
Anlage „P r o t o k o l l S c h l ü s s e l ü b e r g a b e“
genannten Schlüssel ausgehändigt. Der Mitarbeiter bestätigt, ein Exemplar dieser Vereinbarung sowie die Anlage „Protokoll Schlüsselübergabe“ ausgehändigt bekommen zu haben.
4 § Haftung bei Beschädigung und Verlust
Der Mitarbeiter haftet für alle Beschädigungen an dem Schlüssel und für Verlust, die er bei der dienstlich veranlassten Benutzung des / der Schlüssel in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht, in vollem Umfang. Bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit beteiligt sich der Mitarbeiter an den Kosten für die Schadensbeseitigung in entsprechender Weise nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung. Soweit Schäden durch die Versicherung vollständig abgedeckt sind, entfällt eine Haftung des Mitarbeiters.
5 § Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Der Mitarbeiter hat auf Verlangen der Firma unverzüglich die erhaltenen Schlüssel zurückzugeben. Hierzu erhält der Mitarbeiter eine Ausgleichsquittung auf dem der Zeitpunkt der Übergabe der Schlüssel / des Schlüssels vermerkt wird. Der Mitarbeiter wurde darüber aufgeklärt, dass ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsmitteln oder Betriebseigentum ausgeschlossen ist.
6 § Nebenabreden
Nebenabreden sowie Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch und insbesondere für dieses Schriftformerfordernis, das weder mündlich, noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden kann.
Senden, den
Firma Mitarbeiter
Anlage: Schlüssel-Übergabeprotokoll
Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden.
Für die rechtliche Unanfechtbarkeit der zur Verfügung gestellten Zusatzvereinbarung Schlüsselübergabeprotokoll Firmenschlüssel übernehmen wir keine Haftung