Musterbrief zur Einhaltung der Reinigungsarbeiten durch die Mieter 2025

Aufforderung zur Einhaltung der gemeinschaftlichen Reinigungsaufgaben

Musterbrief zur Einhaltung der Reinigungsarbeiten (Kehrwoche) durch die Mieter

In der Immobilienvermietung sind klare Kommunikationslinien der Schlüssel zu einem reibungslosen und harmonischen Miteinander. Eines der häufigsten Anliegen, die bei der Verwaltung von Mietobjekten auftreten, ist die Einhaltung der gemeinschaftlichen Reinigungsaufgaben. Wie spricht man dieses Thema am besten an, ohne Spannungen zu erzeugen?

Aufforderung zur Einhaltung der gemeinschaftlichen Reinigungsaufgaben

Musterbrief zur Einhaltung der Reinigungsarbeiten durch die Mieter

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Warum ein Musterbrief wichtig ist

Ein professionell verfasster Brief kann die Botschaft klar und höflich vermitteln, wodurch mögliche Konflikte vermieden werden können. Es ist jedoch nicht immer einfach, die richtigen Worte zu finden, besonders wenn man viele andere Verpflichtungen hat.

Mehr als nur ein Brief

Dieses Schreiben ist mehr als nur ein Werkzeug zur Kommunikation. Es repräsentiert Ihre Professionalität und Ihr Engagement für das Wohl aller im Gebäude. Ein gut formuliertes Schreiben kann nicht nur zur Einhaltung der Hausordnung beitragen, sondern auch das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter stärken.

Reinigungsarbeiten (Kehrwoche) durch die Mieter

Die Reinigungspflichten in einem Mietobjekt gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Zusammenleben von Mietparteien. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern stellt sich regelmäßig die Frage, wer für die Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Gehwegen oder Kellerabgängen zuständig ist. In vielen Regionen Deutschlands hat sich die sogenannte Kehrwoche etabliert – eine wöchentliche Reinigungsverpflichtung, die abwechselnd von den Mietern übernommen wird. Während sie in manchen Bundesländern fest zur gelebten Hausordnung gehört, ist sie andernorts kaum bekannt. In rechtlicher Hinsicht ist es erforderlich, die Kehrwoche klar zu regeln, damit sowohl Vermieter als auch Mieter wissen, welche Aufgaben zu erfüllen sind und in welchem Umfang dies erwartet wird.

Ursprung und Bedeutung der Kehrwoche

Die Kehrwoche hat ihren Ursprung im süddeutschen Raum, insbesondere in Baden-Württemberg, wo sie bereits im 15. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt wurde. Ziel war es, Sauberkeit und Ordnung in engen Wohnquartieren sicherzustellen, in denen viele Menschen auf engem Raum zusammenlebten. Was als behördlich verordnete Maßnahme zur Seuchenprävention begann, entwickelte sich über Jahrhunderte zu einer kulturellen Selbstverständlichkeit, die vielerorts noch heute praktiziert wird. Die Kehrwoche ist daher nicht nur ein organisatorisches Konzept, sondern ein Ausdruck bürgerlichen Pflichtbewusstseins, das tief im Alltagsverständnis verankert ist.

Auch in urbanen Zentren außerhalb des Südens gewinnt das Prinzip wieder an Bedeutung. Die zunehmende Verdichtung des Wohnraums, der Trend zur Selbstverwaltung kleinerer Wohnanlagen und der Wunsch nach geringerem Nebenkostenaufwand führen dazu, dass die Kehrwoche als einfache und kosteneffiziente Lösung wieder verstärkt zur Anwendung kommt.

Rechtsgrundlagen und vertragliche Regelungen

Reinigungspflichten innerhalb eines Mietverhältnisses sind grundsätzlich in der Hausordnung geregelt. Diese kann Bestandteil des Mietvertrags sein oder separat vereinbart werden. Ist die Kehrwoche in der Hausordnung aufgeführt und wurde diese dem Mieter bei Vertragsabschluss ausgehändigt oder nachweislich zur Kenntnis gebracht, besteht eine rechtlich bindende Verpflichtung zur Durchführung der darin enthaltenen Reinigungsarbeiten. Eine mündliche Absprache ohne vertragliche Grundlage reicht hingegen nicht aus, um Mieter zur Teilnahme zu verpflichten.

Einzelne Bundesländer haben unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. In Baden-Württemberg beispielsweise ist es üblich, dass die Gemeinden durch Satzung den Eigentümern und damit mittelbar auch den Mietern bestimmte Reinigungspflichten übertragen. Insbesondere bei Gehwegen vor dem Grundstück ergibt sich daraus eine Reinigungsverpflichtung, die bei Glättegefahr auch den Winterdienst einschließen kann. Die Ausgestaltung der Kehrwoche muss konkret sein, damit sie rechtlich durchsetzbar bleibt. Allgemeine Formulierungen wie „regelmäßige Reinigung“ genügen nicht, um eine konkrete Leistungspflicht zu begründen.

Besonders zu beachten ist auch die Rolle von Ergänzungsvereinbarungen, die im Laufe eines bestehenden Mietverhältnisses getroffen werden. Wird eine Kehrwoche nachträglich eingeführt, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Mieter. Ohne diese Zustimmung lässt sich eine Pflicht zur Reinigung nicht wirksam durchsetzen.

Inhalt und Umfang der Reinigungsarbeiten

Zur Kehrwoche zählen unterschiedliche Tätigkeiten, die sich je nach Gebäudeart, Anzahl der Parteien und örtlicher Gepflogenheiten unterscheiden können. Im Regelfall umfassen die Reinigungsarbeiten das Fegen und Wischen der Treppenhäuser, das Säubern von Kellergängen, das Putzen von Fenstern in Gemeinschaftsbereichen sowie das Reinigen von Eingangsbereichen und Außenwegen. In größeren Wohnanlagen kann auch das Leeren von Briefkastenanlagen, das Säubern von Fahrstuhlkabinen oder das Entfernen von Spinnweben in Gemeinschaftsflächen dazugehören.

Einige Vermieter gehen dazu über, eine sogenannte erweiterte Kehrwoche einzuführen, die auch kleinere Wartungsarbeiten wie das Entfernen von Laub aus Lichtschächten oder das Sauberhalten von Mülltonnenplätzen umfasst. Um eine gleichmäßige Verteilung der Aufgaben zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Reinigungsplan, der für alle Mieter einsehbar ist und die Zuständigkeiten wochenweise regelt. So entsteht Klarheit über den Zeitraum und die konkreten Pflichten jedes einzelnen Mieters.

Die Ausstattung mit geeigneten Reinigungsmitteln und Geräten ist ebenfalls zu berücksichtigen. Fehlen entsprechende Utensilien im Haus, sollte entweder eine zentrale Bereitstellung erfolgen oder klar geregelt sein, welche Partei für welche Hilfsmittel zuständig ist. Auch Lagerung und Zugänglichkeit spielen eine Rolle, insbesondere wenn die Aufgaben auch Keller- oder Außenbereiche betreffen.

Verteilung der Aufgaben und Turnus

Die Organisation der Kehrwoche erfordert eine klare und faire Regelung der Zuständigkeiten. Häufig wird ein Rotationsprinzip verwendet, bei dem jede Mietpartei in einem bestimmten Turnus für eine Kalenderwoche verantwortlich ist. Die Festlegung erfolgt entweder durch den Vermieter, durch einen Hausmeister oder durch gemeinschaftliche Abstimmung aller Bewohner. Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollte ein schriftlicher Kehrwochenplan aushängen oder digital zur Verfügung stehen.

In Häusern mit vielen Mietparteien kann es sinnvoll sein, mehrere Aufgabenbereiche parallel zu vergeben. So übernimmt eine Mietpartei das Treppenhaus, eine andere den Kellerbereich und eine dritte den Außenbereich. Wichtig ist, dass der Umfang der Aufgaben klar definiert ist und keine Mietpartei dauerhaft überlastet wird. Auch Urlaubszeiten und krankheitsbedingte Abwesenheiten sollten berücksichtigt werden, indem ein Vertreter organisiert oder eine Ausweichregelung getroffen wird.

Bei Uneinigkeit über die Zuteilung kann ein rotierender Zufallsplan zur Anwendung kommen. Einmal jährlich kann zudem eine Hausversammlung genutzt werden, um den Plan gemeinsam zu überprüfen und anzupassen. Auch Änderungen im Mieterbestand sollten zeitnah in die Planung einfließen.

Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Kehrwoche liegt grundsätzlich beim Vermieter. In der Praxis erfolgt diese Kontrolle jedoch oft durch soziale Kontrolle innerhalb der Hausgemeinschaft. Nicht erledigte oder unzureichend ausgeführte Reinigungsarbeiten führen regelmäßig zu Unmut unter den Mietern. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, eine kostenpflichtige Ersatzvornahme anzuordnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kehrwoche rechtswirksam vereinbart wurde und der Mieter seine Verpflichtung schuldhaft verletzt hat.

Ein Vermieter darf auch dann Maßnahmen ergreifen, wenn die Kehrwoche mehrfach nicht oder nur unzureichend durchgeführt wurde. In besonders gravierenden Fällen kann eine Abmahnung erfolgen, in Einzelfällen auch eine fristlose Kündigung, etwa wenn das Verhalten des Mieters zu erheblichen Störungen im Hausfrieden führt. Wichtig ist jedoch, dass vor der Kündigung andere Mittel ausgeschöpft wurden und die Pflichtverletzung eindeutig dokumentiert ist.

Hilfreich kann ein Foto- oder Protokollnachweis durch Mitmieter sein, insbesondere wenn Reinigungsmängel regelmäßig auftreten. Auch kann der Vermieter eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme aussprechen, um formale Voraussetzungen für mögliche Folgemaßnahmen zu erfüllen.

Alternative zur Kehrwoche: Fremdvergabe an Dienstleister

Immer mehr Vermieter entscheiden sich dafür, die Reinigungspflichten nicht den Mietern zu übertragen, sondern an professionelle Dienstleister zu vergeben. Dies führt in der Regel zu einer konstant höheren Reinigungsqualität und reduziert Konflikte innerhalb der Hausgemeinschaft. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt, sofern dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung festgehalten wurde.

Die Fremdvergabe hat jedoch auch Nachteile. Mieter verlieren dadurch Mitgestaltungsmöglichkeiten und Einfluss auf die Häufigkeit und Art der Reinigung. Zudem steigen die monatlichen Nebenkosten, was insbesondere bei geringem Einkommen zu Unzufriedenheit führen kann. In Altbauwohnungen oder kleineren Mietshäusern bleibt die klassische Kehrwoche daher oft die bevorzugte Lösung, da sie kostengünstig und individuell gestaltbar ist.

Zudem wird bei der Fremdvergabe häufig bemängelt, dass Dienstleister nicht dieselbe Gründlichkeit walten lassen wie engagierte Bewohner. Auch die starren Zeitpläne externer Firmen können sich als unflexibel erweisen, wenn etwa kurzfristig auf besondere Verschmutzungen reagiert werden muss.

Konfliktpotenzial im Alltag

Die Kehrwoche ist in vielen Fällen Anlass für nachbarschaftliche Spannungen. Uneinigkeit darüber, was genau zu reinigen ist, oder unterschiedliche Auffassungen über die Ausführungsqualität können zu Konflikten führen. Besonders problematisch wird es, wenn einzelne Mieter ihre Pflicht regelmäßig ignorieren oder unzureichend erfüllen. In solchen Fällen entsteht schnell eine Ungleichverteilung der Belastung, die das Gemeinschaftsgefühl im Haus empfindlich stört.

Auch kulturelle Unterschiede spielen mitunter eine Rolle. In einigen Regionen Deutschlands ist die Kehrwoche nahezu unbekannt. Mieter, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zuziehen, sehen sich mit Erwartungen konfrontiert, die ihnen nicht vertraut sind. Hier kommt der Informationspflicht des Vermieters besondere Bedeutung zu. Ein klar formuliertes Merkblatt oder ein Erläuterungsschreiben zur Kehrwoche kann helfen, Unklarheiten zu beseitigen und Akzeptanz zu schaffen.

Manche Konflikte entstehen auch durch unterschiedliche Vorstellungen über den Aufwand. Während einige Mieter nur das bloße Fegen erwarten, legen andere Wert auf das gründliche Wischen und Säubern bis in schwer erreichbare Ecken. Hier kann ein gemeinsamer Standard formuliert werden, der den gewünschten Reinigungsgrad verbindlich festlegt.

Umgang mit Sonderfällen

Nicht alle Mieter sind in der Lage, die Anforderungen der Kehrwoche zu erfüllen. Senioren, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Mieter mit zeitintensiven Arbeitszeiten können Schwierigkeiten haben, die ihnen zugewiesenen Aufgaben regelmäßig wahrzunehmen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung, etwa durch Tausch der Woche mit einem Nachbarn oder durch Beauftragung einer Reinigungskraft auf eigene Kosten.

Auch in Wohngemeinschaften stellt sich die Frage, welche Person innerhalb der Mietpartei für die Ausführung der Kehrwoche verantwortlich ist. Hier gilt grundsätzlich, dass alle Mieter einer Partei gesamtschuldnerisch haften. Die interne Organisation bleibt ihnen überlassen. Vermieter sollten sich darauf beschränken, die Pflichterfüllung gegenüber dem Mietvertragspartner zu fordern, ohne sich in interne Regelungen einzumischen.

Bei gewerblich genutzten Mieteinheiten im selben Gebäude kann sich zusätzlich die Frage stellen, ob diese gleichermaßen an der Kehrwoche zu beteiligen sind. Hier ist eine differenzierte Regelung sinnvoll, insbesondere wenn Nutzungsintensität und Verschmutzungsgrad stark voneinander abweichen.

Dokumentation und Transparenz

Eine funktionierende Kehrwoche erfordert nicht nur gute Organisation, sondern auch transparente Kommunikation. Empfehlenswert ist eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, etwa in Form einer einfachen Liste mit Datum und Unterschrift. Diese dient im Streitfall als Nachweis und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten. In digitalen Mietshäusern kann ein gemeinsamer Kalender oder eine App zur Aufgabenverwaltung eingesetzt werden, um die Abläufe effizienter zu gestalten.

Darüber hinaus sollten Vermieter regelmäßig überprüfen, ob die bestehende Regelung noch den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Veränderte Mieterstruktur, bauliche Veränderungen oder neue rechtliche Rahmenbedingungen können Anpassungen erforderlich machen. In solchen Fällen sollte die Hausordnung entsprechend aktualisiert und allen Mietparteien in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

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