
Diese Fristen sollten Sie als Vermieter 2025 kennen und einhalten.
Richtige Fristsetzung – in den meisten Fällen muß der Vermieter seinen Mieter in Verzug setzen bevor weitere Konsequenzen gezogen werden können.
Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen Ihrem Mieter zunächst eine Frist setzen müßen, damit dieser seiner Vertragspflicht nachkommt.
Verjährungsfristen die jeder Vermieter kennen sollte
Download der Verjährungsfristen für Vermieter
| Anspruch | Fristbeginn | Verjährungsfrist |
|---|---|---|
| Betriebskostenerstattung | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sowie die Kenntnis des Mieters | 3 Jahre |
| Betriebskosten -vorauszahlung | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sowie Kenntnis des Vermieters | 3 Jahre |
| Ersatz von Aufwendungen | Bei Beendigung des Mietverhältnisses | 6 Monate |
| Ersatz von Mangelbeseitigungs-kosten | Bei Beendigung des Mietverhältnisses | 6 Monate |
| Heiz- und Warmwasserkosten-erstattung | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sowie Kenntnis des Mieters | 3 Jahre |
| Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Miete | Bei Rückgabe der Mietsache | 3 Jahre |
| Mietausfall | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Nutzungsentschädigung | Am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sowie Kenntnis des Vermieters | 3 Jahre |
| Rückzahlung der Kaution | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sowie Kenntnis des Mieters | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstandenen ist, sowie Kenntnis des Vermieters |
| Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen | Bei Ablauf der Nachfrist | 6 Monate |
| Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Schadensersatz wegen Verletzung des Wegnahmerechts | Bei Rückgabe der Mietsache | Beendigung des Miet-verhältnisses |
| Schadensersatz wegen vertragswidrigen Gebrauchs | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Beschädigung der Mietsache | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Beseitigung von Einrichtung und Umbauten | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache | Bei Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache | Nach Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
| Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache | Nach Rückgabe der Mietsache | 6 Monate |
nach § 195 ff BGB; § 548 BGB

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