Lärmprotokoll Muster

Autor: Hans Peter Seefelder, aktualisiert 10.03.2026

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Was ist ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll ist eine Dokumentation von Ruhestörungen.

Ist ein Lärmprotokoll für eine Kündigung gesetzlich vorgeschrieben?

Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass ein Lärmprotokoll nicht zwingend notwendig ist, dennoch ist die Erstellung eines solchen Protokolls mehr als sinnvoll, da eine gewisse Beweispflicht in jedem Falle besteht.

Die Gerichte verlangen eine sogenannte „substantiierte“ Darstellung.

Vermieter sollten vor Gericht unbedingt ein Lärmprotokoll vorlegen können, wenn sich ein Mieter gegen seine Kündigung auf Grund von ständigen Lärmbelästigungen wehrt.

Jedes Detail erleichtert die Beweisführung

Nur aus einem Lärmprotokoll kann sich ein Richter ein Bild vom Geschehen machen und Rückschlüsse aus diesem ziehen.Je mehr Details ein solches Lärmprotokoll enthält, desto glaubwürdiger wirkt es.

Lärmprotokoll erstellen: Darauf müssen Sie achten

Ein Lärmprotokoll sollte so erstellt werden, dass ein Richter den Vorgang der Ruhestörung nachvollziehen und bewerten kann.

Folgenden Punkte sollte in Ihrem Protokoll enthalten sein:

  • Datum
  • Beginn und Ende des Lärms (Uhrzeit)
  • Verursacher des Lärms
  • Zeugen
  • Unterschrift

Beschreiben Sie nach Möglichkeit auch immer die Auswirkungen des Lärms

Mei Tipp!

Geräuschmesser

Stellen Sie den Hausbewohnern, die sich beschweren einen Geräuschmesser zur Verfügung.

Diese Geräte gibt es schon für unter 20.-€.Mit einem Geräuschmesser lässt sich ein Lärmprotokoll deutlich rechts sicherer gestalten.

Wann ist man zu Laut?

Wird die Zimmerlautstärke von 40 Phon/Dezibel oder nachts 30 Phon/Dezibel überschritten, kann ein lärmbegründender Mangel vorliegen.

Es kommt darauf an, ob die Ruhestörung während oder außerhalb der üblichen Ruhezeiten erfolgt.Lärmbelästigungen in den Ruhezeiten sind anders zu bewerten, als Lärm außerhalb dieser Zeiten.

FAQ: Das Lärmprotokoll für Mieter – Vorlagen & Tipps

Ein Lärmprotokoll ist eine detaillierte Aufzeichnung von Ruhestörungen, die über einen Zeitraum von meist 14 Tagen geführt wird. Es ist für Mieter deshalb so wichtig, weil es als zentrales Beweismittel dient, um gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung rechtssicher zu begründen oder die Störung durch Nachbarn objektiv nachzuweisen. Ohne ein solches Protokoll fehlt in der Regel die Grundlage für rechtliche Schritte oder Mietkürzungen.

Ein wirksames Lärmprotokoll muss zwingend das Datum, die genaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Störung, die Art des Lärms sowie den Verursacher enthalten. Um die Beweiskraft zu erhöhen, sollten zudem Zeugen (z. B. Nachbarn oder Besucher) namentlich genannt und die Auswirkungen der Störung auf das eigene Wohlbefinden (z. B. unterbrochener Schlaf) kurz notiert werden. Eine tabellarische Struktur hilft dabei, die Übersichtlichkeit für Vermieter oder Gerichte zu wahren.

In der Regel sollte man Lärm über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen lückenlos protokollieren, bevor eine formelle Mängelanzeige beim Vermieter erfolgt. Dieser Zeitraum reicht üblicherweise aus, um darzulegen, dass es sich nicht um einmalige Vorfälle, sondern um eine dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität handelt. Bei extremen Störungen kann jedoch auch ein kürzerer Zeitraum ausreichen.

Ja, ein Lärmprotokoll gilt auch ohne zusätzliche Zeugen als Beweismittel, hat jedoch eine deutlich höhere Erfolgsaussicht, wenn Dritte die Störungen bestätigen können. Da Mieter in der Beweispflicht sind, stützen Gerichte ihre Urteile oft auf die Glaubwürdigkeit des Protokollführers. Unterschriften von Mitbewohnern oder anderen Nachbarn im Protokoll verstärken die Beweislast gegenüber dem Verursacher oder Vermieter erheblich.

Ein Lärmprotokoll sollte geführt werden, sobald Geräusche wiederholt die sogenannte Zimmerlautstärke überschreiten und dadurch die Nutzung der eigenen Wohnung beeinträchtigt wird. Zimmerlautstärke bedeutet in der Regel einen Schalldruckpegel von etwa 30 bis 40 Dezibel in Wohnräumen. Besonders während der gesetzlichen Ruhezeiten (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm, der außerhalb der Wohnung deutlich hörbar ist, protokollwürdig.

Hans Peter Seefelder
Über den Autor

Hans-Peter Seefelder

Mit seiner Dienstleistung Mieterakquise und Terminservice ist Hans-Peter Seefelder für Vermieterinnen und Vermieter in ganz Deutschland tätig und hat über 10.000 erfolgreiche Vermietungen begleitet. Auf schluesseluebergabeprotokoll.de stellt er praxiserprobte Vorlagen zum kostenfreien Download bereit.

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