Kündigungsbestätigung Mietvertrag {2025} – Muster (Word/PDF) für Vermieter

Vermieter schreibt eine Kündigungsbestätigung

Mietvertrag Kündigung: So bestätigen Vermieter formell korrekt {2025}

Dokumentieren Sie die Kündigungsbestätigung Ihres Mietvertrags blitzschnell und formell korrekt – mit dem aktuellen Muster {2025} für Vermieterinnen und Vermieter. So vermeiden Sie Unklarheiten bezüglich der Kündigungsfrist und sichern die formelle Bestätigung ab.

  • Formell korrekte Fristen und Formvorschriften prüfen und beachten.
  • Word-Vorlage direkt herunterladen und anpassen.
  • Alle relevanten Angaben zur Wohnung und zum Mietverhältnis erfassen.
  • Aktualisiert {2025} – inhaltlich auf dem neuesten Stand.
Kündigungsbestätigung Wohnung

Kündigungsbestätigung für Wohnungen hier downloaden

Die Kündigungsbestätigung für Wohnungen schafft Klarheit zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen und dokumentiert den Eingang der Kündigung zuverlässig.

 

Muster Kündigungsbestätigung Wohnung

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  • kostenfrei
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Kündigungsbestätigung

Sehr geehrte Familie Mieter,

mit bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie die

3 Zimmer Wohnung, Schlossallee 24, 74172 Neckarsulm

fristgerecht zum 30.06.2022 gekündigt haben.

Wir bestätigen Ihnen hiermit den Zugang Ihrer Kündigung.

Um eine reibungslose Übergabe der Wohnung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns einen Vorbesichtigungstermin vorzuschlagen. Bei diesem können wir uns gemeinsam ein Bild über die Wohnung und die vorzunehmenden Arbeiten machen.

Wir bitte Sie außerdem, folgendes zu beachten:

Bereits jetzt widersprechen wir ausdrücklich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB; dieses wird auch dann nicht verlängert, wenn Sie den Gebrauch der Mietsache fortsetzen (vgl. BGH, Beschluss v. 21.04.10, Az. VIII ZR 184/09).

Der Mietzins ist bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses zu entrichten. Für den Fall der nicht fristgerechten Räumung der Wohnräume ist – unbeschadet der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche – für jeden Monat Ihrer weiteren Nutzung der Wohnung ein Nutzungsentgelt in Höhe der monatlichen Miete (zzgl. Betriebskosten) zu zahlen (§ 546a Abs. 1 BGB).

Sie sind verpflichtet, alle Wohnungs-, Briefkasten- und Hausschlüssel – auch die, die Sie ohne unser Wissen beschafft haben sollten – bei der Übergabe der Wohnung abzugeben.

Die Wohnung ist im geräumten, mangelfreien und sauberen Zustand zu übergeben. Wenn Sie bauliche Veränderungen in den Mieträumen durchgeführt haben, ist der frühere Zustand bis zum Tag Ihres Auszuges wiederherzustellen.

Wir bitte Sie außerdem um rechtzeitige Mitteilung Ihrer neuen Wohnanschrift (Verzugsadresse) und Ihrer Kontoverbindung, damit wir Ihnen die Kautions- und Betriebskostenabrechnungen zusenden und gegebenenfalls die entsprechenden Guthaben an Sie überweisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz und Isabella Vermieter

Ist eine Kündigungsbestätigung erforderlich damit die Kündigung der Wohnung rechtskräftig wird?

Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei durch die  Ausübung seines Kündigungsrechtes beendet werden. Der Vermieter hat hierfür die gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Eine Kündigungsbestätigung durch den Vermieter ist nicht notwendig, damit die Kündigung rechtsgültig wird.

Wie bestätige ich eine Mietkündigung?

Hat Ihr Mieter gekündigt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten, sollten folgende Angaben in der Bestätigung enthalten sein.

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift der Mieter
  • Anschrift des Mietobjektes
  • Datum des Mietendes
  • Datum des Erhaltes der Kündigungserklärung

Wie schreibe ich eine Kündigungsbestätigung?

Bis wann muß der Vermieter die Kündigung bestätigen?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet eine Kündigungsbestätigung an seine Mieter auszuhändigen.

Als Vermieter sollten Sie jedoch dem Mieter eine solche Bestätigung zeitnah zukommen zu lassen. Als Vermieter sind Sie angewiesen, dass Ihr Mieter die Neuvermietung nicht boykottiert und Ihnen beispielsweise unkompliziert Besichtigungstermine mit Wohnungsinteressenten gestattet.

Hans-Peter Seefelder am Schreibtisch

Hans-Peter Seefelder: Ihr Experte für Wohnungsvermietung

Hans-Peter Seefelder ist ein ausgewiesener Spezialist in der Vermietung von Wohnimmobilien mit über 35 Jahren Erfahrung. Mit seinem Immobilienbüro Seefelder Immobilien hat er bereits mehr als 10.000 Vermietungen erfolgreich begleitet und sich auf ein effizientes Dienstleistungspaket spezialisiert, das von der professionellen Mietersuche über die qualifizierte Vorauswahl bis hin zur Erstellung von Mietverträgen reicht.

Sein Fokus liegt auf einem klaren und preisgünstigen Ansatz, der Vermieterinnen und Vermietern hilft, Zeit und Geld zu sparen.

Seine Expertise wird durch über 100 positive 5-Sterne-Bewertungen auf Google bestätigt.

Mehr praktische Tipps und Einblicke erhalten Sie auf seinem YouTube-Kanal vermieten & investieren.

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