Checkliste Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Checkliste Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Checkliste für die perfekte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes 2023

Damit Sie bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes nichts vergessen!

Bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollte man unbedingt alle relevanten Punkte beachten.

In der Hektik des Alltags vergisst man schnell das eine oder andere. Mit der Checkliste Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes behalten Sie alles im Griff und geben Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sicher und professionell ab.

Checkliste Erklärung Grundsteuer

Checkliste Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie zur Abgabe
einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“
verpflichtet!

Etwa 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden.
Bei gewerblich genutzten Grundstücken sogar mit dem komplizierten
Sachwertfahren.

Diese hat unterschiedliche Namen: In Bayern heißt sie beispielsweise
„Grundsteuererklärung“, in NRW „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.

Die Aufforderung zur Erklärung haben die Finanzämter jedoch bereits versendet.

Bis wann muß man die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben?

Sie können die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nur vom 01.07.22 bis 31.10.2022 abgeben.

Was passiert, wenn ich die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht oder zu spät abgebe?

Eine Missachtung hat Geldstrafen bis zu 25.000 € zur Folge!

Wie läuft die Grundsteuer Neuberechnung in Ihrem Bundesland ab? 

Wie so häufig, kochen die Bundesländer in Deutschland bei diesem wichtigen Thema ihr eigenes Süppchen – vor allem bei der Berechnung.

Auch wie Bürger und Unternehmen bei der Erklärung unterstützt werden, variiert.

Baden-Württemberg

Hier wurde ein angepasstes Bodenwertmodell verabschiedet. Der Bodenwert ergibt sich durch die Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert.

Bei der Steuermesszahl gibt es zudem einen Abschlag von 30 %, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Bayern

Hier wurde ein Flächenmodell geregelt. Der Flächenwert ergibt sich durch die
Multiplikation einer wertunabhängigen Äquvivalenzzahl mit der Grundstücks-
/Gebäudefl äche.

Bei der Steuermesszahl gibt es zudem einen Abschlag von 30 %, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

Hessen und Niedersachsen

Hier wurde ein Flächen-Faktor-Modell eingeführt. Auch hier erfolgt die Berechnung wie in den Ländern Bayern und Hamburg anhand der Grundstücksfläche, Wohnfläche oder Nutzfläche, die mit einer Äquivalenzzahl multipliziert wird.

Hier kommt es allerdings noch auf die Lage an.

Je nach Lage des Grundstücks wird ein Faktor ermittelt (Lagefaktor), der das Ergebnis vermindert oder erhöht.

Nordrhein Westfalen

Versendet derzeit Schreiben, in denen benötigte Angaben wie Grundbuchblatt, Flurstücknummer, Fläche und Bodenrichtwert direkt schon aufgeführt sind

Hamburg

In Hamburg gibt es ein Wohnflächenmodell, das Wohnanlagen besser
berücksichtigen soll.

Hierzu wird die Grundstücksfläche, Wohnfläche oder Nutzfläche mit einer Äquivalenzzahl multipliziert.

Sachsen

Hier soll es eine Abweichung zu den Steuermesszahlen des Grundsteuergesetzes
geben.

Gewerbliche Grundstücke sollen mit einer Messzahl von 0,72 % und unbebaute Wohngrundstücke mit einer Messzahl von 0,36 % bemessen werden.

Saarland

Hier erfolgt zusätzlich eine Änderung der Steuermesszahlen.

Unbebaute Grundstücke und Teileigentum: 0,064 %, Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser und Wohneigentum: 0,034 %.

Was ist der Grund für die Grundsteuerreform?

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer war nach Auffassung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 10.4.2018) verfassungswidrig. Dies lag vor
allem daran, dass in den alten Bundesländern die Grundsteuerberechnung auf
Einheitswerten zum Stichtag 1.1.1964, in den neuen Bundesländern zum 1.1.1935
basierte.

Abgesehen von dem Zeitpunkt der Stichtage liegt die Ungleichbehandlung
auf der Hand. 2019 einigten sich Bund und Länder auf die Reform des
Grundsteuergesetzes.

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Hans Peter Seefelder

Über den Autor Hans Peter Seefelder

In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.

In dieser Zeit konnte ich für über 10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.

Seit Einführung des Bestellerprinzip 2015 biete ich für Vermieter meinen Service "Mieterakquise und Terminservice für Vermieter"

Die preisgünstige Art, nette und solide Mieter zu finden.