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Unterlagen für Ihre Mietersuche

Alle Unterlagen die Sie für Ihre Mietersuche benötigen

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Mieterselbstauskunft

Liefert alle wichtigen Informationen, die Sie zur Mieterauswahl benötigen.

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Checkliste Mietinteressenten Bewertung

Ermöglicht eine objektive Bewertung,

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Mietaufhebungsvertrag

Regelt die Beendigung des Mietverhältnisses rechtssicher und einvernehmlich.

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Bonitätsauskunft Ihrer neuen Mieter

Hier erhalten Sie kostengünstig eine Bonitätsauskunft Ihrer neuen Mieter

Häufige Fragen zu Unterlagen für die Mietersuche

Üblich sind eine Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft (zur Vorlage bei Dritten). Zusätzlich können je nach Situation eine Bürgschaftserklärung oder Nachweise zur Haushaltsgröße sinnvoll sein. Für die Identitätsprüfung reicht in der Praxis häufig die reine Einsicht in ein Ausweisdokument. Eine Kopie sollte nur erhoben werden, wenn sie wirklich erforderlich ist

Bewährt ist ein Stufenmodell: Erst nur Basisdaten für die Organisation (Kontakt, Haushaltsgröße). Wenn ernsthaftes Interesse besteht und die Person in die engere Auswahl kommt, erst dann Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft anfordern.

Sinnvoll sind Angaben, die direkt für die Vermietungsentscheidung relevant sind, z. B. Haushaltsgröße, gewünschter Einzugstermin, Beschäftigungsverhältnis, grobe Einkommenssituation, Haustiere sowie Kontaktdaten. Unnötig oder riskant sind Fragen nach sensiblen Themen (z. B. Gesundheit, Religion, politische Ansichten, Schwangerschaft, Gewerkschaft, detaillierte Familienplanung). Grundregel: nur das abfragen, was Sie für die Entscheidung wirklich brauchen – und die Selbstauskunft erst einsetzen, wenn ernsthaftes Interesse besteht und Sie Personen in die engere Auswahl nehmen.

Nein. Es gibt keine Pflicht für den bisherigen Vermieter, so eine Bescheinigung auszustellen; entsprechend können Sie sie nicht erzwingen.

Grundsatz: nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist; kommt kein Mietvertrag zustande, sollten Daten sofort gelöscht werden. In der Praxis wird häufig eine kurze Aufbewahrung (z. B. einige Monate) diskutiert, um mögliche Ansprüche (z. B. nach AGG) abwehren zu können; danach konsequent löschen und die Löschung dokumentieren.

Hans Peter Seefelder
Über den Autor

Hans-Peter Seefelder

Mit seiner Dienstleistung Mieterakquise und Terminservice ist Hans-Peter Seefelder für Vermieterinnen und Vermieter in ganz Deutschland tätig und hat über 10.000 erfolgreiche Vermietungen begleitet. Auf schluesseluebergabeprotokoll.de stellt er praxiserprobte Vorlagen zum kostenfreien Download bereit.

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