Wohnungsübergabeprotokoll

Wohnungsübergabeprotokoll

Wohnungsübergabeprotokoll 2024: Nutzen Sie eines der besten – wenn nicht das Beste!

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Ein professionelles Muster für ein Wohnungsübergabeprotokoll ist für eine Wohnungsübergabe überaus wichtig.

Im Internet kursieren sehr viele Muster für ein Übergabeprotokoll die aus einer DIN A4 Seite bestehen.

Um ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, dass bei Gericht auch die nötige Beweiskraft besitzt, benötigt man jedoch Platz um alle notwendigen Angaben zu verfassen.

Das Muster des Wohnungsübergabeprotokolls besteht aus drei DIN A4 Seiten und bietet ausreichend Platz für Ihre Notizen und eine perfekte Wohnungsübergabe.

Wohnungsübergabeprotokoll Muster

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Warum ein Übergabeprotokoll nicht fehlen darf

Ein Wohnungsübergabeprotokoll stellte eine Bestandsaufnahme der Wohnung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe dar.
Im Abnahmeprotokoll wird der Zustand der Wohnung, sowie alle vorhanden Beschädigungen und Mängel zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe festgehalten.

Um später rechtliche Nachteile zu vermeiden, sollte eine Wohnungsübergabe unbedingt professionell durchgeführt und ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden.
Ein Übergabeprotokoll schützt Vermieter und Mieter gleichermaßen vor etwaigen Streitigkeiten.
Außerdem ist es überaus sinnvoll, eine Checkliste Wohnungsübergabe zum Übergabetermin mitzunehmen.

Vermieter wie auch Mieter sollten bei Ein- und Auszug auf ein Wohnungsübergabeprotokoll bestehen.

Sie können nicht penibel genug sein!

Das Wohnungsübergabeprotokoll sollten Sie auf jeden Fall sehr sorgfältig ausfüllen.
Der Grund liegt in den rechtlichen Folgen des Wohnungsübergabeprotokolls.

Kommt es später zum Streit, gilt das Übergabeprotokoll als wichtiger Beweis vor Gericht.

Bei dem Wohnungsübergabeprotokoll handelt es sich um eine Urkunde.
Beanstandungen oder Mängel sollten Sie sorgfältig und detailliert aufführen.
Unter Umständen werden Schäden nicht anerkannt, wenn Sie nicht im Wohnungsübergabeprotokoll aufgeführt sind.

Ein Übergabeprotokoll beim Ein- oder Auszug der Mieter zu erstellen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Beweislast liegt beim Vermieter

Wenn beim Auszug ein Schaden festgestellt wird, der Mieter jedoch behauptet, dass er den Schaden nicht verursacht hat, dann ist der Vermieter in der Beweislast.

Gesetz Mietrecht

Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Einzug des Mieters vorhanden war.
Dies gelingt dem Vermieter nur, wenn eine professionelle Wohnungsübergabe durchgeführt wurde.

Nutzen Sie unbedingt ein Wohnungsübergabeprotokoll

Eine Wohnungsübernahe sollte grundsätzlich nur mit einem Wohnungsübergabeprotokoll durchgeführt werden.

Was muß ein Übergabeprotokoll beinhalten?

Folgende Punkte sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll unbedingt beinhalten.

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Name und Anschrift des Mieters
  • Name und Anschrift eventueller Zeugen
  • Anschrift der Wohnung
  • Zählerstand Wasser
  • Zählerstand Gas
  • Zählerstand Strom
  • Festgestellte Mängel der Wohnung
  • Festgestellte Mängel der Wohnung
  • Anzahl und Art der Schlüssel (Hier kann auch ein separates Schlüsselübergabeprotokoll sinnvoll sein)
  • festgestellte Mängel
  • festgestellte Beschädigungen

Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe

Uhr

Der richtige Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe ist dann, wenn alle Schlüssel übergeben werden.
Dies ist jeweils beim Ein- und Auszug.

Vermieter und Mieter sollten einen gemeinsamen Termin vereinbaren und gemeinsam durch die Wohnung gehen.
Dabei sollte Raum für Raum sorgsam inspiziert werden.

Video: Vermieter verweigert die Rückgabe der Wohnung

Die Wohnungsübergabe sollte nicht unter Zeitdruck erfolgen.

Das Wohnungsübergabeprotokoll stellt eine Urkunde und notfalls ein wichtiges Beweismittel vor Gericht dar.
Deshalb sollte das Übergabeprotokoll in Ruhe und vor allem Sorgfältig erstellt werden.
Umso genauer die Beschreibung umso höher ist die Beweiskraft vor Gericht.

Eine Wohnungsübergabe sollte möglichst bei Tageslicht erfolgen.

Nur so können auch kleine oder versteckte Schäden sicher erkannt werden.
Oftmals sind bei der Wohnungsübergabe alle Lampen abmontiert.

Der Vermieter kann darauf bestehen, dass die Wohnungsübergabe zu normalen Bürozeiten erfolgt.
Der Mieter kann nicht auf einen Termin am Wochenende oder nach den üblichen Bürozeiten (ca 16.30) bestehen.

Zimmer für Zimmer …

Für Vermieter und auch für Mieter ist die Wohnungsübergabe oftmals ein reiner Pflichttermin.
Es ist ein großer Fehler, wenn man sich nicht genug Zeit für die Wohnungsübergabe nimmt und nicht Zimmer für Zimmer sorgfältig inspiziert und ein professionelles Wohnungsübergabeprotokoll erstellt.

Auf was Sie bei einer Wohnungsübergabe besonders achten sollten.

Prüfen Sie den funktionsfähigen Zustand von

  • Wasserhähnen
  • Steckdosen
  • Lichtschalter
  • WC Spülung
  • Dusche
  • elektrischen Geräten
  • Fenstern
  • Türen
  • Schlössern

Prüfen Sie ob die Böden in Ordnung sind.
Weisen die Böden Schäden auf notieren Sie auf dem Wohnungsübergabeprotokoll möglichst genau den Schaden.

zum Beispiel:

Wasserfleck auf dem Laminatboden 15 cm x 15 cm, in Nähe des großen Fensters

Prüfen Sie ob Fliesen gebrochen oder angebohrt sind und notieren Sie dies ebenfalls auf dem Wohnungsübergabeprotokoll.

zum Beispiel:

3 Fliesen über dem Waschbecken angebohrt.

Ein weiterer Punkt den Sie prüfen sollten, sind die Fensterbänke. Hier kommen oftmals Risse vor.

Auch auf folgendes achten:

  • Kratzer im Parkett
  • fehlende Sockelleisten
  • defekte Steckdosenabdeckungen
  • mit Abziehbildern versehene Türen
  • Abziehbilder auf der Einbauküche
  • Abziehbilder auf dem Kühlschrank
  • gesprungene Fliesen
  • angebohrte Fliesen
  • gesprungene Fensterbretter
  • Heizkörpertermostate

Bei den Außenanlagen oder Nebenräume

  • sind die Böden in Ordnung (Farbeflecken usw.)
  • Sind auf dem Autoabstellplatz Ölflecken

Damit Sie nichts vergessen, nutzen Sie am Besten unsere Checkliste Wohnungsübergabe

Balkon, Autoabstellplatz, Keller …

Wohnungsübergabeprotokoll Balkon

Nebenräume gehören ins Wohnungsübergabeprotokoll

Folgende Nebenräume oder Außenplätze gehören ebenfalls ins Wohnungsübergabeprotokoll

  • Keller
  • Balkon
  • Terrasse
  • Garten der zur Wohnung gehört
  • Autoabstellplatz
  • Tiefgaragenabstellplatz
  • Garage

Vereinbarungen gehören ins Wohnungsübergabeprotokoll

Vereinbarung

Vereinbarung schriftlich festhalten

Sollten Zusagen, bezüglich anstehender Renovierungen oder Reparaturen gemacht werden, sollten diese Zusagen im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten werden.

Es kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Vermieter für die Beseitigung eines Mangels aufkommt, dem Mieter einen Handwerker vermittelt und der Mieter dann die Behebung des Schadens überwacht.

Dazu eignet sich die Rückseite des Wohnungsübergabeprotokolls vorzüglich.
Aus der Vereinbarung sollte möglichst genau hervorgehen, wer sich zu was verpflichtet.
Die Vereinbarung sollte mit Ort und Datum versehen sein und unterschrieben werden.

Rechtliche Konsequenzen!

Die im Wohnungsübergabeprotokoll festgehaltenen Vereinbarung gelten als verbindlich vereinbart.

Keine Mietminderung möglich!

Die im Übergabeprotokoll festgehaltene Mängel berechtigen den Mieter später nicht mehr zu einer Mietminderung im Bezug auf dieses Mängel.
Wurde jedoch schriftlich vereinbart, dass der Vermieter die Mängel behebt ist dieser in der Pflicht.

Was Sie tun sollten, wenn die Wohnung bei Auszug Schäden aufweist.

Wenn beim Auszug ein Schaden oder Mangel festgestellt wird, sollte zunächst geklärt werden, ob der Schaden schon beim Einzug vorhanden war oder ob es sich um eine übliche Abnutzung handelt.
Auch wenn es keine einvernehmliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter gibt, sollte der IST Zustand der Wohnung sorgfältig protokolliert werden.
Mit dem IST Zustand wird der Zustand der Wohnung bei der Wohnungsübergabe bezeichnet.
Möglichst sollten auch Fotos vom Schaden aufgenommen werden.

Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll kann vermerkt werden, wenn der Mieter sich nicht für den Zustand des Schadens verantwortlich fühlt.
Dieser Handschriftliche Vermerk sollte von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

Alternative Maßnahmen zur Beweissicherung im Schadensfall

Privater Gutachter

Der Vermieter kann einen privaten Gutachter beauftragen, der den Schaden, in einem Privatgutachten festhält und später vor Gericht als Zeuge aussagen kann.

Das selbstständige Beweisverfahren

Durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen wird der Schaden begutachtet.
Allerdings ist zum selbstständigen Beweisverfahren nur in den seltensten Fällen zu raten.
Bis zur Begutachtung darf  die Wohnung nicht verändert werden.
Das bedeutet, dass die Wohnung bis dahin, nicht vermietet werden darf.
Durch den entstehenden Mietausfall wird die ursprüngliche Schadenssumme oftmals weit übertroffen.
Bis ein Sachverständiger eine Wohnung begutachtet können Monate vergehen.

Achtung Frist!

Der Vermieter muß seine Ansprüche innerhalb von sechs Monaten vor Gericht geltend machen.
Ansonsten verjähren seine Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache.

Machen Sie Fotos bei der Wohnungsübergabe

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. (Zitat: Fred R. Barnard)

Mit Fotos lassen sich Schäden später besser vor Gericht dokumentieren.
Ein Foto wird zwar nicht immer vor Gericht als Beweismittel anerkannt.
Sie unterstützen jedoch Ihren Sachvortrag ungemein.

Fotos helfen Zeugen sich an den Zustand der Wohnung besser zu erinnern.
Deshalb sollte jegliche Beanstandung bei der Wohnungsübergabe mit Fotos dokumentiert werden.

Warum ein Meterstab wichtig ist.

Die Größe eines Schadens entscheidet vor Gericht häufig, ob er als normale Abnutzungserscheinung oder als Beschädigung gewertet wird.

Halten Sie deshalb immer einen Meterstab mit ins Bild.
Nur so können Sie auf einer monotonen Fläche, zum Beispiel einer Raufasertapete erkennen wie groß der Schaden ist.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie besser mehr als zu wenig Fotos.

Normale Abnutzungserscheinungen

Beim Auszug streiten Vermieter und Mieter immer wieder darüber, was normale Abnutzung und was vertragswidrige Beschädigung war.

Beeinträchtigungen der Wohnung durch normale Abnutzung sind mit der Miete bezahlt.
Bei Beschädigungen der Wohnung, die über eine normale Abnutzung hinausgeht, steht dem Vermieter dagegen grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Abnutzungen die über das normale Maß hinausgehen (Vertragswidrigen Beschädigungen)

  • übermäßig abgenutzte Bodenbeläge
  • übermäßiges Anbohren von Fliesen in der Küche oder im Bad, Nikotinablagerungen durch exzessives Rauchen
  • Schäden in Folge von Einbauten des Mieters,

Häufiger Streitfall zwischen Mietern und Vermietern ist häufig der Zustand des Bodens.

Ein gewisse Abnutzung des Bodens ist normal.
Wasserflecken auf einem Parkettboden sind jedoch Schäden.

Druckspuren auf Teppichböden durch schwere Gegenstände (Schrank, Bett usw.) gehören zu einem normalen Gebrauch einer Wohnung.

Beschädigungen oder Mängel in der Wohnung

Mängel beim Einzug in eine Wohnung

Wohnungsübergabeprotokoll Schaden

Beschädigungen unbedingt festhalten

Wurden bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt so sollten diese unbedingt in Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen werden.
Es sollte auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden ob vereinbart wurde, dass diese Mängel vom Vermieter beseitigt werden.

Nur so kann der Mieter bei Auszug zweifelsfrei beweisen, dass der Mangel bei Einzug bereits vorhanden war.

Kennt der Mieter einen Mangel an der Wohnung bereits bei Einzug und es wurde keine Abhilfe vereinbart, fällt es dem Mieter schwer zu einem späteren Zeitpunkt wegen diesen Mangels die Miete zu mindern und vor Gericht recht zu bekommen.

Schönheitsreparaturen

Wohnungsübergabe Schönheitsreparaturen

Das Thema Schönheitsreparaturen ist besonders schwierig, da dieser Bereich im Mietrecht nur sehr schwammig und unklar formuliert ist. Der Bundesgerichtshof hat schon vor einigen Jahren Klauseln zur Renovierungspflicht gekippt.

Bevor der Vermieter den Mieter auffordert, Schönheitsreparaturen zu leisten, sollte er sich vergewissern, dass die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen noch wirksam sind.

Hat der Mieter zum Beispiel auf Anweisung des Eigentümers Schönheitsreparaturen ausgeführt, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gab, kann der Mieter später finanzielle Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Verdeckte Mängel

Mängel die bei der Wohnungsübergabe nicht festgestellt worden sind, sollten nach der Entdeckung schriftlich beim Vermieter reklamiert werden.

Fehlende Wohnungsschlüssel

Für fehlende Wohnungsschlüssel haftet in aller Regel der Mieter.
Dies kann insofern bei Schließanlagen problematisch werden.
Hier kann durch einen verlorenen Wohnungsschlüssel leicht ein Schaden über mehrere tausend Euro entstehen.

Unterschrift auf Wohnungsübergabeprotokoll verweigert

Besteht Streit über einen Schaden, kann er aufgenommen werden. Die unterschiedlichen Ansichten sind dann im Protokoll zu vermerken.

Es kann jedoch keine der Parteien gezwungen werden, dass Wohnungsübergabeprotokoll auch zu unterzeichnen.  Wird das Übergabeprotokoll jedoch von beiden Seiten unterschrieben, so gelten die Vereinbarungen als Verbindlich getroffen.

Zeugen bei der Wohnungsübergabe

Im Streitfall kann es hilfreich sein, wenn eine neutrale Person an der Wohnungsübergabe teilnimmt. Familienangehörige zählen vor Gericht oftmals nicht als neutral.

Schlüssel bzw. die Wohnung wurde nicht übergeben.

Solange die Schlüssel beziehungsweise die Wohnung nicht übergeben wurden, läuft das Mietverhältnis und der Vermieter hat anrecht auf Miete.

Ein Exemplar für jeden

Vermieter sowie Mieter sollten nach der Wohnungsübergabe jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Wohnungsübergabeprotokolls erhalten.

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Hans Peter Seefelder

Über den Autor Hans Peter Seefelder

In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.

In dieser Zeit konnte ich für über 10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.

Seit Einführung des Bestellerprinzip 2015 biete ich für Vermieter meinen Service "Mieterakquise und Terminservice für Vermieter"

Die preisgünstige Art, nette und solide Mieter zu finden.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden.
Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir, für die rechtliche Unanfechtbarkeit der Erläuterungen sowie der dazugehöriger Musterverträge keine Haftung.