Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter gütlich auf eine Erhöhung der Miete.
Vermieter haben unter gewissen Bedingungen das Recht auf eine Zustimmung zur Mieterhöhung durch den Mieter.
Lehnt der Mieter ab, kann der Vermieter gerichtlich auf Zustimmung klagen. In diesem Fall kann ein Gerichtsurteil die Zustimmung des Mieters ersetzen.
Mieterhöhungen müssen sich strikt an die gesetzlichen Regelungen halten (§§ 557 ff BGB). Das Gesetz gestattet nur aus bestimmten Gründen eine Anhebung der Miete. Zudem muss der Vermieter in seinem Anschreiben zur Mieterhöhung verschiedene formale Anforderungen und Fristen beachten.
Musterbrief Mieterhöhung unter Verweis auf einen Mietspiegel / ortsübliche Miete
Mieterhöhungsschreiben unter Verweis auf einen Mietspiegel / ortsübliche Miete
Musterbrief Mieterhöhung unter Verweis auf Vergleichswohnungen
Mieterhöhungsschreiben unter Verweis auf Vergleichswohnungen
Musterbrief Zustimmung einer Mieterhöhung durch den Mieter
Musterbrief Zustimmung einer Mieterhöhung durch den Mieter
Die Musterbriefe für Mieterhöhungen dienen lediglich als Leitfaden und sind nicht bindend. Sie sollten an die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Objekts angepasst werden. Bei Unsicherheiten bezüglich des Mieterhöhungsbegehrens ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.
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Über den Autor Hans Peter Seefelder
In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.
In dieser Zeit konnte ich für über 10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.
Seit Einführung des Bestellerprinzip 2015 biete ich für Vermieter meinen Service "Mieterakquise und Terminservice für Vermieter"
Die preisgünstige Art, nette und solide Mieter zu finden.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden.
Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernehmen wir, für die rechtliche Unanfechtbarkeit der Erläuterungen sowie der dazugehöriger Musterverträge keine Haftung.