Zeitmietvertrag – befristeter Mietvertrag zum downloaden

Zeitmietvertrag (befristeter Mietvertrag) zum downloaden

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In Deutschland ist es üblich, dass Vermieter mit ihren Mietern unbefristete Mietverhältnisse eingehen. Einige Vermieter möchten jedoch befristete Mietverträge abschließen. 

In diesem Fall ist es wichtig, dass sie sich gründlich mit den strengen gesetzlichen Vorgaben für die zeitlich begrenzte Vermietung vertraut machen. Die Mietrechtsreform von 2001 hat die Bedingungen für befristete Vermietungen verschärft und legt präzise fest, welche Voraussetzungen Vermieter erfüllen müssen.

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Welche Gründe erlauben einen befristeten Mietvertrag abzuschließen?

Was ist bei einem Zeitmietvertrag zu beachten?

In Deutschland ist der Abschluss eines befristeten Mietvertrags nur unter bestimmten gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich. Nach § 575 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dürfen Vermieter einen befristeten Mietvertrag nur dann anbieten, wenn sie einen der folgenden Befristungsgründe geltend machen können:

  1. Eigenbedarf: Der Vermieter plant, die Räumlichkeiten nach Ablauf des Mietvertrags selbst zu nutzen, beispielsweise für sich oder seine Familienangehörigen.
  2. Überlassung an Dritte: Der Vermieter möchte die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit einer anderen Person überlassen, etwa für berufliche oder dienstliche Zwecke.
  3. Umfangreiche Sanierung: Der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung nach der Mietzeit so umfassend zu sanieren oder zu verändern, dass die Durchführung dieser Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würde.
  4. Abriss und Neubau: Der Vermieter plant, das Gebäude abzureißen und neu zu bauen, und die weitere Vermietung würde diese Pläne verzögern oder verhindern.

Diese Gründe müssen bereits bei Vertragsabschluss klar und detailliert im Mietvertrag angegeben werden.

Kann man Befristungsgründe während der Mietzeit austauschen?

Es ist nicht zulässig, die Befristungsgründe eines Zeitmietvertrags während der Mietzeit zu ändern oder auszutauschen. Ein befristeter Mietvertrag muss nach § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von Beginn an einen konkreten und gesetzlich anerkannten Befristungsgrund enthalten. Dieser Grund muss bereits bei Vertragsabschluss klar und eindeutig im Mietvertrag angegeben werden.

Hier einige wichtige Punkte dazu:

Rechtliche Bindung an den angegebenen Grund: Der im Vertrag festgelegte Befristungsgrund ist die rechtliche Basis für die Befristung des Mietverhältnisses. Während der Mietdauer können die Parteien diesen Grund nicht willkürlich ändern, da er entscheidend dafür ist, dass der Vertrag überhaupt als befristet anerkannt wird.

Schutz des Mieters: Die Angabe eines festen Befristungsgrundes dient auch dem Schutz des Mieters. Der Mieter soll wissen, aus welchem Grund das Mietverhältnis befristet ist und sich darauf einstellen können. Eine nachträgliche Änderung des Grundes könnte diese Planungssicherheit untergraben.

Folgen bei Wegfall des Befristungsgrundes:
Sollte der ursprünglich im Vertrag angegebene Befristungsgrund vor Ende der Mietzeit wegfallen, kann dies dazu führen, dass der Mietvertrag als unbefristet angesehen wird. In einem solchen Fall stehen dem Mieter alle Rechte zu, die mit einem unbefristeten Mietverhältnis verbunden sind, einschließlich des vollen Kündigungsschutzes.

Einvernehmliche Lösungen: Falls sich die Umstände ändern und der ursprüngliche Befristungsgrund nicht mehr gegeben ist, können Vermieter und Mieter dennoch einvernehmlich eine Lösung finden, wie z.B. die Aufhebung des bestehenden Mietvertrages und den Abschluss eines neuen Vertrages mit einem anderen legalen Befristungsgrund, vorausgesetzt, beide Parteien stimmen dem zu.

Es ist daher wichtig, dass Vermieter bei der Auswahl des Befristungsgrundes sorgfältig vorgehen und sicherstellen, dass dieser während der gesamten Mietdauer gültig und zutreffend bleibt.

Gibt es Spielraum im Befristungsgrund Eigennutzung?

Innerhalb einzelner Befristungsgründe gibt es Spielraum: Ob nun die Tochter, der Sohn oder ein anderer Verwandter die Wohnung nutzen will, fällt alles unter den Befristungsgrund "Eigennutzung".

Was passiert wenn im Zeitmietvertrag kein Grund angegeben wurde oder der Grund keine gesetzliche Voraussetzung erfüllt.

Wenn in einem Zeitmietvertrag in Deutschland kein Grund für die Befristung angegeben wurde oder der angeführte Grund nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, ergeben sich folgende rechtliche Konsequenzen:

  1. Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag: Nach § 575 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt ein Zeitmietvertrag ohne einen gesetzlich anerkannten Befristungsgrund automatisch als unbefristeter Mietvertrag. Das bedeutet, dass der Mieter auch nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit in der Wohnung bleiben kann und das Mietverhältnis nur unter den allgemeinen Bedingungen für Kündigungen beendet werden kann.
  2. Kündigungsschutz: Der Mieter genießt den regulären Kündigungsschutz, der bei unbefristeten Mietverhältnissen Anwendung findet. Das heißt, der Vermieter kann das Mietverhältnis nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe beenden, wie etwa bei Eigenbedarf oder erheblichen Pflichtverletzungen durch den Mieter.

Es ist wichtig, dass die Dauer des befristeten Mietverhältnisses und die Gründe dafür im Mietvertrag klar und deutlich angegeben sind. Andernfalls kann der Vertrag als unbefristet angesehen werden, was dem Mieter einen stärkeren Kündigungsschutz bietet.

Sie riskieren , dass das Mietverhältnis wesentlich länger fortbesteht, als ursprünglich beabsichtigt.

Wie lange kann man eine Wohnung befristet vermieten?

Die Dauer einer befristeten Vermietung einer Wohnung in Deutschland kann variieren, muss jedoch bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Es gibt keine explizite Höchstdauer für befristete Mietverträge, aber die praktische Umsetzung und rechtliche Zulässigkeit hängen von den angegebenen Begründungen für die Befristung ab:

  1. Angemessenheit der Dauer: Die Laufzeit des befristeten Mietvertrags muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem angegebenen Befristungsgrund stehen. Beispielsweise, wenn ein Vermieter die Wohnung nach der Mietzeit für Eigenbedarf nutzen möchte, sollte die Dauer des Mietvertrags vernünftigerweise dem Zeitpunkt entsprechen, zu dem der Eigenbedarf tatsächlich eintritt.
  2. Übliche Fristen: In der Praxis werden befristete Mietverträge oft für Zeiträume zwischen einem und fünf Jahren abgeschlossen, abhängig vom spezifischen Befristungsgrund. Längere Befristungen sind möglich, müssen jedoch besonders gut begründet sein, um bei eventuellen rechtlichen Auseinandersetzungen Bestand zu haben.

Kann man einen Zeitmietvertrag verlängern?

Die Verlängerung eines Zeitmietvertrags in Deutschland ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  1. Vorhandensein eines gültigen Befristungsgrundes: Eine Verlängerung des Zeitmietvertrags setzt voraus, dass ein gesetzlich anerkannter Grund für die Befristung weiterhin besteht. Dieser Grund muss bereits im ursprünglichen Mietvertrag angegeben worden sein und zum Zeitpunkt der Verlängerung noch gültig sein.
  2. Neuer Mietvertrag: Die Verlängerung eines Zeitmietvertrags erfolgt in der Regel durch den Abschluss eines neuen Mietvertrags zwischen den Parteien. Dieser neue Vertrag muss erneut den Befristungsgrund klar und nachvollziehbar dokumentieren.
  3. Zustimmung beider Parteien: Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen der Verlängerung des Mietverhältnisses zustimmen. Eine einseitige Verlängerung durch den Vermieter ist nicht möglich.
  4. Keine Kettenverträge: Es ist rechtlich bedenklich, wiederholt befristete Mietverträge mit demselben Mieter zu denselben Bedingungen abzuschließen, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Solche Kettenverträge können von Gerichten als Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes gewertet werden.

Insgesamt sollte die Möglichkeit einer Verlängerung eines Zeitmietvertrags sorgfältig geprüft und der neue Vertrag klar formuliert werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Rechte beider Vertragsparteien gewahrt bleiben.

Kann man einen Zeitmietvertrag kündigen?

Ein Zeitmietvertrag in Deutschland ist grundsätzlich darauf ausgelegt, dass er bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit ohne ordentliche Kündigung besteht. Es gibt jedoch spezifische Umstände, unter denen eine Kündigung möglich sein kann:

  1. Außerordentliche fristlose Kündigung: Sowohl der Mieter als auch der Vermieter haben das Recht, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Beispiele hierfür sind erhebliche Vertragsverletzungen wie wiederholter Verzug der Mietzahlung, erhebliche Störung des Hausfriedens oder der Mietsache zufügende Schäden.

  2. Kündigung mit gesetzlichem Sonderkündigungsrecht: In bestimmten Fällen, wie bei einer Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht, auch bei einem Zeitmietvertrag. Dies ermöglicht es dem Mieter, den Vertrag unter Einhaltung einer gesetzlichen Frist zu kündigen.

  3. Einvernehmliche Aufhebung: Vermieter und Mieter können jederzeit einvernehmlich entscheiden, den Zeitmietvertrag vorzeitig zu beenden. Eine solche Vereinbarung muss in einem Aufhebungsvertrag schriftlich festgehalten werden.

  4. Kündigung wegen Nichterfüllung der Befristungsgründe: Sollte sich herausstellen, dass der im Vertrag angegebene Befristungsgrund nicht besteht oder nicht mehr gegeben ist, kann der Mieter gegebenenfalls das Mietverhältnis kündigen.

In jedem Fall ist bei der Kündigung eines Zeitmietvertrags Vorsicht geboten und eine genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Vertragssituation empfehlenswert. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen und korrekt zu handeln.

Muß der Vermieter den Mieter:in 3 Monate vor Ablauf des Mietvertrages informieren?

Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass der Vermieter den Mieter über das Ende eines befristeten Mietverhältnisses informieren muss, wenn im Mietvertrag ein spezifischer Befristungsgrund angegeben wurde. Laut § 575 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Vermieter den Mieter spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende des Mietverhältnisses über die Tatsache informieren, dass er sich auf den Befristungsgrund beruft und das Mietverhältnis nicht verlängert wird.

Hier ist der relevante Auszug aus dem Gesetz:

(2) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Mietzeit schriftlich mitzuteilen, ob er sich auf die Befristung beruft. Beruft sich der Vermieter nicht rechtzeitig, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass der Mieter ausreichend Vorwarnzeit hat, um sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung zu machen oder andere notwendige Arrangements zu treffen. Sollte der Vermieter diese Mitteilung nicht fristgerecht machen, hat das zur Folge, dass das Mietverhältnis automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht. Dies dient dem Schutz des Mieters vor unerwarteter Wohnungslosigkeit und gibt ihm genügend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Welche Vorteile hat ein befristeter Mietvertrag für Vermieter?

Hier sind einige Vorteile, die für Vermieter bei der Entscheidung für einen befristeten Mietvertrag entscheidend sein können:

  1. Planungssicherheit: Ein befristeter Mietvertrag ermöglicht es dem Vermieter, genau zu planen, wann die Immobilie wieder zur Verfügung steht. Dies ist besonders nützlich, wenn der Vermieter eigene Nutzungsvorhaben hat, wie z.B. den Einzug für sich selbst oder Familienmitglieder, umfangreiche Renovierungen plant oder den Verkauf der Immobilie beabsichtigt.

  2. Vermeidung von Kündigungsschwierigkeiten: Bei einem unbefristeten Mietvertrag sind die Kündigungsmöglichkeiten durch den starken Mieterschutz in Deutschland eingeschränkt. Ein befristeter Vertrag läuft automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt aus, ohne dass eine Kündigung notwendig ist, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  3. Flexibilität bei der Preisgestaltung: Vermieter können bei befristeten Mietverhältnissen oft eine höhere Miete verlangen, besonders wenn die Wohnung möbliert ist oder spezielle Konditionen bietet, die besonders nachgefragt sind (z.B. Kurzzeitmieten für Geschäftsleute oder Touristen).

  4. Attraktivität für bestimmte Mietergruppen: Befristete Mietverträge können attraktiv für bestimmte Zielgruppen sein, wie etwa Berufstätige, die nur vorübergehend am Ort sind, Studenten oder Personen, die eine Übergangslösung suchen. Dies kann die Vermietung erleichtern und die Nachfrage in bestimmten Marktnischen erhöhen.

  5. Reduziertes Risiko längerfristiger Probleme mit Mietern: Da das Mietverhältnis automatisch endet, verringert sich das Risiko langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen mit Mietern, die vielleicht nicht den Erwartungen entsprechen oder bei denen es zu Zahlungsproblemen kommt.

  6. Effiziente Nutzung der Immobilie: Vermieter können ihre Immobilien effizienter nutzen und an ihre sich ändernden Lebens- oder Geschäftspläne anpassen, ohne langfristige Mietbindungen eingehen zu müssen.

  7. Weniger Verwaltungsaufwand auf lange Sicht: Obwohl der häufige Wechsel von Mietern nach Ablauf befristeter Verträge zusätzlichen kurzfristigen Verwaltungsaufwand bedeutet, kann der Vermieter langfristig flexibler auf Marktbedingungen reagieren und Verwaltungsaufgaben planen, die mit langfristigen Mietverhältnissen verbunden wären.

Diese Vorteile machen befristete Mietverträge zu einer überlegenswerten Option für Vermieter, die Wert auf Flexibilität und Planungssicherheit legen und die bereit sind, die spezifischen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Welche Nachteile hat ein befristeter Mietvertrag für Vermieter?

Hier sind einige Nachteile, die für Vermieter bei der Entscheidung für einen befristeten Mietvertrag auftreten können:

  1. Eingeschränkte Flexibilität: Ein befristeter Mietvertrag bindet den Vermieter an die vereinbarte Mietdauer. Selbst wenn der Vermieter die Räumlichkeiten vorzeitig zurückgewinnen möchte, z.B. für einen höheren Verkaufspreis oder für eine dringende persönliche Nutzung, ist dies nicht ohne Weiteres möglich.

  2. Rechtliche Komplexität: Die gesetzlichen Anforderungen für das Befristen eines Mietvertrags sind streng. Es muss ein spezifischer, rechtlich anerkannter Grund für die Befristung angegeben werden. Wird dies nicht korrekt gehandhabt, kann der Vertrag als unbefristet angesehen werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten führen kann.

  3. Risiko der Kettenverträge: Vermieter, die beabsichtigen, mit demselben Mieter mehrere aufeinanderfolgende befristete Mietverträge zu schließen (sogenannte Kettenverträge), können rechtlich angreifbar sein. Solche Praktiken können als Umgehung des Kündigungsschutzes interpretiert werden und rechtliche Folgen nach sich ziehen.

  4. Planungsunsicherheit: Wenn der Vermieter plant, die Wohnung nach Ablauf des befristeten Mietvertrags zu renovieren oder anderweitig zu verwenden, kann jede Verzögerung in der Räumung durch den Mieter zu Problemen führen. Falls der angegebene Grund für die Befristung bei Vertragsende nicht mehr zutrifft, kann der Mieter unter Umständen eine Verlängerung des Mietverhältnisses erreichen.

  5. Wirtschaftliche Nachteile: Es könnte schwieriger sein, neue Mieter für eine befristete Vermietung zu finden, besonders in einem Markt mit hoher Nachfrage nach flexibleren Mietoptionen. Dies kann insbesondere dann ein Problem darstellen, wenn potenzielle Mieter nach unbefristeten Mietverhältnissen suchen, die mehr Sicherheit bieten.

  6. Verwaltungsaufwand: Der Wechsel von Mietern nach Ablauf befristeter Mietverträge kann zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten für die erneute Vermietung, Reinigung und Instandsetzung der Wohnung bedeuten.

Diese Nachteile sollten sorgfältig gegen die Vorteile eines befristeten Mietvertrags abgewogen werden, um zu entscheiden, welche Vertragsform am besten zur eigenen Vermietungsstrategie passt.


Kann man eine möbelierte Wohnung befristet vermieten?

Auch eine möblierte Wohnung kann man befristet vermieten. Diese Art der Vermietung bietet sowohl für Vermieter als auch für Mieter bestimmte Vorteile und ist besonders in Städten mit hoher Nachfrage nach flexiblen Wohnmöglichkeiten verbreitet. Allerdings gibt es auch hier spezifische gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen:

Gesetzliche Befristungsgründe: 

Wie bei jeder befristeten Vermietung müssen auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen gesetzliche Befristungsgründe vorliegen, wie sie in § 575 BGB definiert sind (z.B. Eigenbedarf, geplante Sanierungen). Der Befristungsgrund muss explizit und nachvollziehbar im Mietvertrag für eine möbelierte Wohnung angegeben werden.

Kündigungsausschluss statt Zeitmietvertrag

Statt eines Zeitmietvertrags kann auch ein Kündigungsausschluss vereinbart werden. Dies bedeutet, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter für einen bestimmten Zeitraum auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses verzichten. 

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Hans Peter Seefelder

Über den Autor Hans Peter Seefelder

In über 35 Jahren durfte ich mit meinem Team in 5 Bundesländern Vermietern bei der Mietersuche behilflich sein.

In dieser Zeit konnte ich für über 10 000 Wohnungen nette und solide Mieter vermitteln.

Seit Einführung des Bestellerprinzip 2015 biete ich für Vermieter meinen Service "Mieterakquise und Terminservice für Vermieter"

Die preisgünstige Art, nette und solide Mieter zu finden.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel soll nur zur ersten Information dienen und soll nicht als Rechtsberatung gesehen werden.
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